Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.01.2016 die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben.
Das BMF hat das Schreiben vom 11.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2016
25.01.2016