Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Verbraucherdarlehen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 13/2016 vom 19.01.2016 auf sein Urteil vom 19.01.2016 (Aktenzeichen XI ZR 103/15) hin. Danach dürfen Banken bei Verbraucherdarlehen neben den Verzugszinsen von 2,5% über dem Basiszinssatz keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.
Dieses erfreuliche Urteil untersagt Banken die Praxis, in Not geratene Menschen, die ihre Annuitätsraten nicht mehr bezahlen können, mehrfach zur Kasse zu bitten.
Der BGH hat die Pressemitteilung 13/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BGH
Die Stiftung Warentest erläutert das Urteil und die Möglichkeiten derjenigen, die schon Vorfälligkeitsentschädigen bezahlt haben, auf ihrer Homepage. Link zur Homepage Stiftung Warentest
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2016
25.01.2016