Säumniszuschläge entfallen rückwirkend
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) weist in seiner Pressemitteilung 02/2016 vom 20.01.2016 auf sein Urteil vom 20.01.2016 (Aktenzeichen 9 C 1.15) hin. Danach entfallen Säumniszuschläge rückwirkend, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Abgabenbescheid gewährt hatte und der Beitragsbescheid später endgültig aufgehoben wurde.
Im Streitfall ging es um Straßenausbaubeitragsbescheide. Die Beiträge und auch die festgesetzten Säumniszuschläge wurden zunächst bezahlt. Als die Bescheide aufgehoben wurden, verweigerte die beklagte Stadt die Erstattung der Säumniszuschläge. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Säumniszuschläge und andere Nebenkosten erstattet werden müssen, wenn die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet war.
Das BVerwG hat die Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BVerwG
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2016
25.01.2016