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Steuerberater dürfen bei Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) weist in seiner Pressemitteilung 03/2016 vom 20.01.2016 auf sein Urteil vom 20.01.2016 (Aktenzeichen 10 C 17.14) hin. Danach dürfen Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten.

Auch die Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren ist Steuerberatern nach dem sehr erfreulichen Urteil gestattet.

Zitat aus der Pressemitteilung:
"Zwar gestattet § 67 VwGO nur die Vertretung im gerichtlichen Verfahren und nicht im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren. Für die außergerichtliche Vertretung gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das dafür grundsätzlich eine eigene Erlaubnis voraussetzt. Die den Steuerberatern eingeräumte Erlaubnis zur Prozessführung erfasst jedoch nach § 5 Abs. 1 RDG auch Nebenleistungen, die damit in einem ausreichenden sachlichen Zusammenhang stehen. Der erforderliche Zusammenhang ist bei der Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren gegeben."

Das BVerwG hat die Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BVerwG

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2016
25.01.2016 

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

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