Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 21.01.2016 zur "Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG - Anpassung an das Unionsrecht, Vermietung von Standflächen auf Kirmessen (Änderung der Verwaltungsauffassung) und Bestellung dinglicher Nutzungsrechte" Stellung genommen.
Das BMF hat das Schreiben vom 21.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2016
25.01.2016