Baupreisindex nach der Anlage 24 BewG für 2017
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 11.01.2017 "Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017" zur Höhe des Index für 2017 geäußert.
Das BMF hat das Schreiben vom 11.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2017
23.01.2017
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