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Erbschaftsteuer keine vorläufige Festsetzung nach § 165 AO

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 16.01.2017 die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden veröffentlicht, nach denen die gleich lautenden Erlasse vom 5. November 2015 (BStBl I S. 788) mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurden. 

Zitat:
"Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2464; BStBl I S. 1202) ist rückwirkend am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Es besteht somit kein Anlass mehr, Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) sowie Feststellungen nach § 13a Absatz 1a ErbStG a.F. und nach § 13b Absatz 2a ErbStG a.F. im Hinblick auf die durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 - (BStBl 2015 II S. 50) angeordnete Neuregelungsverpflichtung vorläufig durchzuführen."

Das BMF hat das Schreiben vom 16.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2017
23.01.2017

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