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 der guten Ideen

Prozessfinanzierer

Die Stiftung Warentest weist in ihrem Newsletter vom 21.01.2017 auf Prozessfinanzierer hin, die Widerrufsklagen gegen Kreditinstitute finanzieren.

Die Rechnung ist einfach: Wenn man das Prozesskostenrisiko nicht tragen möchte, trägt der Finanzierer die Prozesskosten. Dafür bekommt er einen Anteil, wenn der Prozess gewonnen wird.

Es kann um ganz beachtliche Beträge gehen, zum Beispiel wenn eine noch Jahre geltende Bindung an hohe Zinsen beendet werden kann.

Die Stiftung Warentest hat die Bedingungen eines derartigen Anbieters als fair bewertet.

Die Stiftung Warentest hat ihren Newsletter auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Warentest

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2017
23.01.2017

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