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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.01.2021 ein Schreiben veröffentlicht:  "Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)"
GZ IV A 3 -S 0062/20/10004 :001

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Zitat aus dem BMF Schreiben vom 20.01.2021:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. August 2020 (BStBl I S. 863) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:"

Auf 20 Seiten werden insbesondere Fragen zu Vorlage von Vollmachten, zu Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten, zur Vorläufigkeit, zur tatsächlichen Verständigung, zur Rückforderung von Zulagen, sehr ausführlich zur Berechnung von Hinterziehungszinsen, zur Stundung, zu insolvenzfreiem Vermögen und  zur Akteneinsicht geregelt.

Das BMF hat das Schreiben vom 20.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2021
25
.01.2021

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