Gegen rechtswidrige Steuervorteile unter den Begriffen Cum/Ex etc.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.01.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Fortschritte bei der Digitalisierung von Steuerverfahren / Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung der Dividendenbesteuerung."
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