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Gegen rechtswidrige Steuervorteile unter den Begriffen Cum/Ex etc.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20.01.2021 ein Schreiben veröffentlicht:  "Fortschritte bei der Digitalisierung von Steuerverfahren / Maßnahmen zur Verhinderung der Umgehung der Dividendenbesteuerung."

Gegen rechtswidrige Steuervorteile unter den Begriffen Cum/Ex etc.

Zitat aus dem BMF Schreiben vom 20.01.2021:
"Wir machen das Steuerverfahren fit für das 21. Jahrhundert und stellen die vollständige Dividendenbesteuerung auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten sicher. Die elektronische Meldepflicht ist mit verschärften Haftungsregelungen für fehlerhafte Angaben und einer Straffung des Bescheinigungsverfahren verbunden und zielt darauf, Missbrauch und Steuerhinterziehung zu verhindern. Gleichzeitig modernisieren und vereinfachen wir das Steuerabzugsverfahren durch vollständige Digitalisierung.“

Nach dem BMF-Schreiben vom 20.01.2021 enthält der Gesetzesentwurf zu "Cum/Ex-Gestaltungen" folgende Elemente:
"Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten
Das Abzugsverfahren der Kapitalertragsteuer wird um elektronische Meldepflichten erweitert. Die Meldungen werden zentral beim Bundeszentralamt für Steuern gesammelt, um insbesondere Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung leichter zu erkennen. Die Dividendenbesteuerung war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Gestaltungen zur Erlangung rechtswidriger Steuervorteile. Dies betraf insbesondere die unter den Begriffen Cum/Ex-, Cum-/Cum oder Cum-Fake bekannt gewordenen Gestaltungen. Die Informationen dienen der Finanzverwaltung, und hier insbesondere der beim BZSt eingerichteten Sondereinheit, zu Analyse- und Kontrollzwecken."

 Das kommt sicher nicht zu früh …

Das BMF hat das Schreiben vom 18.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2021
25
.01.2021

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