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Mitteilungspflichten durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nach der Mitteilungsverordnung - MV -

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.01.2021 ein Schreiben veröffentlicht:  "Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV - )"
GZ IV A 3 -S 0229/20/10003 :011

Mitteilungspflichten durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nach der Mitteilungsverordnung - MV -

Zitat aus dem BMF Schreiben vom 21.01.2021:
"...
Randziffer 21: Die Mitteilungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Zahlungen von Behörden an Dritte, bei denen die Gefahr der unvollständigen Erfassung zu steuerlichen Zwecken als hoch einzuschätzen ist.
…"

Das BMF hat das Schreiben vom 21.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2021
25
.01.2021

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