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Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.01.2021 ein Schreiben veröffentlicht:  "Vorsteuerabzug einer Kurortgemeinde aus den Kosten für die Errichtung und Unterhaltung von öffentlichen Kureinrichtungen; BFH-Urteil vom 3. August 2017, V R 62/16."
GZ III C 2 - S 7300/19/10002 :002

Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde

Zitat aus dem BMF Schreiben vom 18.01.2021:
"Mit Urteil vom 3. August 2017, V R 62/16, BStBl II 2021 S. XXX hat der BFH entschieden, dass eine Stadt, die ihren Marktplatz sowohl für wirtschaftliche als auch für hoheitliche Zwecke verwendet, diesen nicht in vollem Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen kann und deshalb nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist."

Das BMF hat das Schreiben vom 18.01.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

COLLEGA-Wochen-Ticker 04/2021
25
.01.2021

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