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Neue Behörde: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.09.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen; Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)."
GZ III C 3 - S 7134/21/10004 :001

Neue Behörde: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 27.09.2021:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. September 2021 - III C 3 - S 7156/19/10002 :006 (2021/1008637), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, in Abschnitt 6.6 Abs. 6 Satz 3 die Nummer 1 wie folgt gefasst:
„1. Bescheinigungen des Auswärtigen Amts oder des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten einschließlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland,“ "

Das BMF hat das Schreiben vom 27.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2021
04.10.2021

#Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten  #Umsatzsteuerbefreiungen für Ausfuhrlieferungen #BfAA

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