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Steuerliche Reisekostenregelungen zum 01.01.2022: Keine Änderung gegenüber 2021

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.09.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2022."
IV C 5 - S 2353/19/10010 :002

Steuerliche Reisekostenregelungen zum 01.01.2022: Keine Änderung gegenüber 2021

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 27.09.2021:
"Pandemiebedingt werden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 nicht neu festgesetzt. Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort. Demzufolge sind die durch BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020 zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021" - Bundessteuerblatt Teil I (BStBl I) Seite 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden."

Das BMF hat das Schreiben vom 27.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Die Reisekostenregelung für 2021 (und somit auch für 2022) vom 03.12.202 ist auf der Homepage des BMF verfügbar: Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2021
04.10.2021

#Steuerliche Reisekosten 2022  #Reisekosten 2021 unverändert #Reisekostenregleungen 2021 gelten für 2022 fort

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