Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleister
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28.09.2021 ein Schreiben veröffentlicht: " Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG; BFH-Urteile vom 6. Februar 2020, V R 36/19 (V R 30/15) und V R 37/19 (V R 8/16)"
GZ III C 3 - S 7167-b/19/10003 :001
Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleister
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 28.09.2021:
"Mit Urteil vom 16. Oktober 2019, C-4/18 und C-5/18, Winterhoff u. a., hat der EuGH entschieden, dass bestimmte Anbieter von Briefzustelldienstleistungen, die in ihrer Eigenschaft als Inhaber einer nationalen Lizenz, die ihnen die Erbringung dieser Dienstleistung gestattet, und die verpflichtet sind, förmliche Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden nach Vorschriften des nationalen Rechts durchzuführen, als "Universaldiensteanbieter" im Sinne der Richtlinie 97/67/EG anzusehen sind, so dass solche förmlichen Zustellungen als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG von der Umsatzsteuer zu befreien sind."
Das BMF hat das Schreiben vom 28.09.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2021
04.10.2021
#Post-Universaldienstleister umsatzsteuerbefreit
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