Verbraucherwiderrufsrecht bei Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seine Pressemitteilung 191/2021 vom 20.10.2021 auf sein Urteil vom 20. Oktober 2021 (Aktenzeichen I ZR 96/20) hin.
Verbraucherwiderrufsrecht bei Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts
Zitat aus der Pressemitteilung 191/2021 vom 20.10.2021:
"Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g Abs. 1 BGB ist im Streitfall entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen."
Der BGH hat die Pressemitteilung 191/2021 vom 20.10.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2021
25.10.2021
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