Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Verbraucherwiderrufsrecht bei Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seine Pressemitteilung 191/2021 vom 20.10.2021 auf sein Urteil vom 20. Oktober 2021 (Aktenzeichen I ZR 96/20) hin.

Verbraucherwiderrufsrecht bei Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

Zitat aus der Pressemitteilung 191/2021 vom 20.10.2021:
"Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312g Abs. 1 BGB ist im Streitfall entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen."

Der BGH hat die Pressemitteilung 191/2021 vom 20.10.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2021
25.10.2021

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr  

Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.

ANZEIGE: Link zum Shop von TAXOS-Software.de: Formulierungshilfen zur Verfahrensdokumentation von Günter Hässel

#Verbraucherwiderrufsrecht bei Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts

 
%MCEPASTEBIN%Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gaststätten bis 31.12.2021 verlängert