Bayern hat neue Ampel-Regelung festgelegt
Die die Bayerische Staatsregierung hat am 03.11.2021 die sogenannte „Krankenhaus-Ampel“ neu festgelegt. Bei Erreichen der Stufen „gelb“ oder „rot“ treten ab 06.11.2021 zusätzliche Schutzmaßnahmen in Kraft. Leider sind die kritischen Werte der Intensivbettenbelegung bereits überschritten.
Bayern hat neue Ampel-Regelung festgelegt
Es wurden diese Stufen definiert:
Stufe GELB
3G-PLUS, wo vorher 3G galt (PCR-Test statt Schnelltest nötig)
2G, wo vorher 3G-PLUS galt (Ausgenommen ÖPNV, Handel)
2G in Discotheken, Clubs, Bordellen und ähnlichen Freizeiteinrichtungen
Anhebung Maskenstandard auf FFP2
3G-PLUS, wo vorher 3G galt (PCR-Test statt Schnelltest nötig)
2G, wo vorher 3G-PLUS galt (Ausgenommen ÖPNV, Handel)
2G in Discotheken, Clubs, Bordellen und ähnlichen Freizeiteinrichtungen
Anhebung Maskenstandard auf FFP2
Stufe ROT
3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßige Tests bei Kontakt mit anderen Personen (Ausgenommen ÖPNV, Handel)
3G-PLUS für Gastronomie (Hotels, Restaurants) und körpernahe Dienstleistungen (Friseure)
2G bei Veranstaltungen, Kultur und Sport
Anhebung Maskenstandard auf FFP2
3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßige Tests bei Kontakt mit anderen Personen (Ausgenommen ÖPNV, Handel)
3G-PLUS für Gastronomie (Hotels, Restaurants) und körpernahe Dienstleistungen (Friseure)
2G bei Veranstaltungen, Kultur und Sport
Anhebung Maskenstandard auf FFP2
Weitere Informationen hat unter anderem die Regierung von Oberbayern siehe auf ihrer Homepage veröeffentlicht. Link Homepage Regierung von Oberbayern
In anderen Bundesländern gelten teilweise strengere Regeln.
COLLEGA-Wochen-Ticker 44-45/2021
08.11.2021
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