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Entwurf einer Körperschaftsteuerrichtlinie (KStR) 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.11.2021 den Entwurf einer Körperschaftsteuerrichtlinie (KStR) 2022 vom 27.10.2021 veröffentlicht.

Entwurf eine Körperschaftsteuerrichtlinie (KStR) 2022

Zitat aus der Einführung des BMF vom 02.11.2021:
"
Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 wurde zahlreichen Verbänden Gelegenheit gegeben, bis zum 24. November 2021 Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) zu nehmen. Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen, insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes, und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung. Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) eingefügte Regelung zur Option zur Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen. Hervorzuheben sind insbesondere die geänderten Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis R 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R 14.8 KStR). Darüber hinaus wurden insbesondere zahlreiche Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen (R 1.1, R 4.5, R 5.11, R 5.12, R 5.15, R 5.18, R 7.1, R 8.1, R 8.9, R 22, R 25 KStR)."

  • Das BMF hat das Schreiben vom 02.11.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
  • Das BMF hat den Entwurf der Körperschaftsteuerrichtlinie (KStR) 2022 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
  • Das BMF hat eine Vergleichsfassung  der KStR 2015 und des Entwurfs der KStR 2022 aus seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 44-45/2021
08.11.2021

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#Entwurf eine Körperschaftsteuerrichtlinie (KStR) 2022 

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