Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.10.2021 ein Schreiben "Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken, BEZUG BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021, IV C 6 - S 2240/19/10006:006, 2021/0627224 (BStBl I S. 722)" veröffentlicht.
GZ IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen
Die Regelung umfasst 6 Seiten.
Zitate aus dem BMF-Schreiben vom 29.10.2021:
"Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) die nachfolgenden Regelungen. Diese dienen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwändige und streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen."
...
"Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 2. Juni 2021 (IV C 6 - S 2240/19/10006:003, 2021/0627224, BStBl I S. 722), das hiermit aufgehoben wird."
Das BMF hat das Schreiben vom 29.10.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 44-45/2021
08.11.2021
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Mehr
Sie haben Fragen an uns? Hier ist der FRAGE-LINK
Wir melden uns schnellstmöglich.
#Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen
r