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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.10.2021 ein Schreiben "Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken, BEZUG BMF-Schreiben vom 2. Juni 2021, IV C 6 - S 2240/19/10006:006, 2021/0627224 (BStBl I S. 722)" veröffentlicht.
GZ IV C 6 - S 2240/19/10006 :006

Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen

Die Regelung umfasst 6 Seiten.
Zitate aus dem BMF-Schreiben vom 29.10.2021:
"
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) die nachfolgenden Regelungen. Diese dienen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwändige und streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen."
...
"D
ieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 2. Juni 2021 (IV C 6 - S 2240/19/10006:003, 2021/0627224, BStBl I S. 722), das hiermit aufgehoben wird."

Das BMF hat das Schreiben vom 29.10.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 44-45/2021
08.11.2021

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#Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen

 

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