Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerbefreiung
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 23.01.2015 zur Anerkennung des Ausfuhrnachweises zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung Stellung genommen.
"Seit 1. Juli 2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden hierbei auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Neben dem klassischen Ausgangsvermerk werden je nach Fallgestaltung auch andere Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS erzeugt, die den quer eingedruckten Hinweis „Ausgangsvermerk“ enthalten."
Durch das Schreiben wird die bisherige Handhabung ergänzt und geändert. Das Schreiben führte zu Änderungen des Umsatzsteueranwendungserlasses.
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Schreiben vom 23.01.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2015
26.01.2015