Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 12.01.2017 eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht.
Das Schreiben umfasst 36 Seiten.
Es werden sehr wesentliche Änderungen des Verfahrensrechts bekannt gemacht. Eine Kenntnisnahme der Inhalte wird empfohlen.
Das BMF hat das Schreiben vom 12.01.2017 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2017
30.01.2017
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