Sportlehrgänge nach § 4 Nr. 23 von der Umsatzsteuer befreit
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 26.01.2017 zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge Stellung genommen.
Zitat:
"Mit Urteil vom 26. November 2014, XI R 25/13 (BFH/NV 2015 S. 531), hat der BFH entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind."
Dieses Urteil ist wohl der Anlass für das Schreiben des BMF zur Klarstellung, was unter begünstigten Leistungen zu verstehen ist.
Das BMF hat das Schreiben vom 26.01.2017 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2017
30.01.2017
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