Wohngeldnachzahlungen innerhalb eines Jahres geltend machen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 11/2017 vom 25.01.2017 auf sein Urteil vom 25.01.2017 (Aktenzeichen VIII ZR 249/15) hin. Zu entscheiden war die Frage, ob eine Wohngeldnachzahlung auch dann innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden muss, wenn die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig erstellt hat.
Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass in einem solchen Fall der Vermieter vortragen muss, was er selbst veranlasst hat, um die Abrechnung rechtzeitig vorzulegen.
Der BGH die Pressemitteilung 11/2017 vom 25.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 05/2017
30.01.2017
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