Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Buchungsgebühren der Banken unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 12/2015 auf sein Urteil vom 27.01.2015 (Aktenzeichen XI ZR 174/13) hin.

 

Danach ist es unzulässig, dass Banken für die Kontoführung von Privatgirokonten einen Preis von 0,35 Euro pro Buchungsposten berechnen.

Der BGH hat die Pressemitteilung 12/2015 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Juris.Bundesgerichtshof.

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2015
02.02.2015