Buchungsgebühren der Banken unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 12/2015 auf sein Urteil vom 27.01.2015 (Aktenzeichen XI ZR 174/13) hin.
Danach ist es unzulässig, dass Banken für die Kontoführung von Privatgirokonten einen Preis von 0,35 Euro pro Buchungsposten berechnen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 12/2015 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Juris.Bundesgerichtshof.
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2015
02.02.2015