Zum Hauptinhalt springen
Netzwerk

 der guten Ideen

Dichtigkeitsprüfung ist Handwerkerleistung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 07/2015 vom 28.01.2015 auf sein Urteil vom 06.11.2014 (Aktenzeichen VI R 1/13) hin.

 

Danach ist die Vornahme einer Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitung eines privat genutzten Wohnhauses eine nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigte Handwerkerleistung für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Der BFH folgte dem Finanzgericht. "Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung habe der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage gedient und sei damit als (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen. Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit erhöhe deren Lebensdauer, sichere deren nachhaltige Nutzbarkeit, diene überdies der vorbeugenden Schadensabwehr und zähle damit zum Wesen der Instandhaltung. Dies gelte auch dann, wenn hierüber eine Bescheinigung "für amtliche Zwecke" erstellt werde" ergibt sich aus der Pressemitteilung des BFH.

Der BFH hat die Pressemitteilung Nr. 07/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2015
02.02.2015