Grund- und Kinderfreibeträge steigen ab 2015
Die Bundesregierung teilt in ihrem Bericht zum Existenzminimum vom 28.01.2015 mit, dass rückwirkend ab 01.01.2015 die Grund- und Kinderfreibeträge erhöht werden.
Aus der Mitteilung der Bundesregierung:
"Der Zehnte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern stellt fest, dass diese Freibeträge erhöht werden müssen:
•Der Grundfreibetrag für Erwachsene muss um 118 Euro für 2015 und weitere 180 Euro für 2016 erhöht werden.
•Der Kinderfreibetrag muss um 144 Euro für 2015 und weitere 96 Euro für 2016 angehoben werden."
Nach dem Bericht der Bundesregierung ist eine rückwirkende Gesetzesänderung möglich.
Die Bundesregierung hat den Bericht zum Existenzminimum auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung.
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2015
02.02.2015