Wegfall des Rentnerprivilegs
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 3/2015 vom 16.01.2015 auf seinen Beschluss vom 11.12.2014 (Aktenzeichen 1 BvR 1485/12) hin.
"Die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs ist verfassungsgemäß. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss im Anschluss an einen Beschluss des Ersten Senats vom 6. Mai 2014 entschieden. Die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, war verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten" (Pressemitteilung 2/2015 des Bundesverfassungsgericht).
Bei geschiedenen Ehegatten werden die Versorgungsbezüge des versorgungspflichtigen (ehemaligen) Ehegatten gekürzt, unabhängig davon, ob der ausgleichsberechtigte (ehemalige) Ehegatte selbst schon eine Rente bezieht oder nicht. Dieser durch die Strukturreform eingetretene Nachteil bei Beziehern von Ruhestandsbezügen war umstritten und ist jetzt durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
Das BVerfG hat die Pressmitteilung 3/2015 vom 16.01.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht.
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2015
02.02.2015