Zeiterfassung
Das im COLLEGA-Verbundsystem angebotene Programm "Leistungserfassung" beinhaltet eine Zeiterfassung, die es ermöglicht, Arbeitszeiten von Mitarbeitern so zu erfassen, wie dies zum Beispiel im Mindestlohngesetz gefordert wird.
Die Grundversion des Programms umfasst die Anforderungen, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Pausen zu erfassen. Da verlangt wird, dass die Aufzeichnungen nicht älter als 7 Tage sein dürfen, besteht die Möglichkeit, jeweils zum Wochenende einen Bericht auszudrucken, der vom Mitarbeiter und Arbeitgeber unterzeichnet werden muss.
Jederzeit besteht die Möglichkeit der Erweiterung, nämlich die Leistungen Kunden oder Aufträge zuzuordnen. Sie können dann als Grundlage für die Abrechnung mit den Kunden verwendet und den Kunden als Leistungsnachweise überlassen werden. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, neben den Mitarbeiterzeiten auch Auslagen und Kosten zu erfassen, zum Beispiel Mengen (gefahrene Kilometer, verwendete Materialien) oder Beträge (verauslagte Kosten).
Das Programm wurde für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte entwickelt.
Es kann auch von Ingenieurbüros, Sachverständigen und anderen Dienstleistern genutzt werden.
Aber auch Handwerker nutzen das Programm für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter und der eingesetzten Materialien.
Diese vielseitige Verwendung ist möglich, weil die Stammdaten "Kunden", "Mitarbeiter", "Leistungsarten", "Artikel" und "Aufträge" vom Anwender ohne Programmierkenntnisse individuell angelegt und gepflegt werden können. Die Erstellung von Rechnungen erfolgt mit Rechnungsformularen, die den Anforderungen des jeweiligen Anwenders entsprechen.
Das Standardprogramm COLLEGA-KanzleiPlus für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte kann hier herunter geladen werden.
Andere Interessenten wenden sich bitte an COLLEGA
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2015
02.02.2015