Bausparkasse darf Vertrag kündigen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 01.02.2016 auf seinen Beschluss vom 30.12.2015 (Aktenzeichen 31 U 191/15) hin. Danach darf eine Bausparkasse einen Bausparvertrag, der seit 10 Jahren zuteilungsreif ist, kündigen.
Zitat:
"Eine Bausparkasse kann einen Bausparvertrag mit einem festen Zinssatz, der seit 10 Jahren zuteilungsreif ist, vom Bausparer aber weiter bespart wird, gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kündigen und so der Verpflichtung zur Zahlung der im Bausparvertrag vereinbarten Zinsen entgehen."
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 01.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
Hinweis: Das OLG Stuttgart hat am 30.03.2016 anders entschieden und sich gegen eine Kündigung eines Bausparvertrags ausgesprochen siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2016
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2016
08.02.2016