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 der guten Ideen

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18.01.2016 ein 120 Seiten (!!) umfassendes Schreiben unter dem Titel "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens" veröffentlicht.

Hier ist dem BMF ein wahres Bürokratie-Monster gelungen. Alleine die Anwendungsregelung verlangt auch von Erfahrenen einen längeren Zeitaufwand, um zu verstehe, was gemeint ist:
"Für die Anwendung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne sind die Grundsätze dieses Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden. Im Übrigen ist dieses Schreiben auf Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen, sowie erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn die Änderung der Rz. 227 i. d. Fassung des BMF-Schreibens vom 9. Dezember 2014 (BStBl I S. 1608) und der Rz. 57 erst zum 1. Januar 2016, die Änderung der Rz. 241 Bei-spiel 6 erst zum 1. Juli 2016 und die Änderung der Rz. 176 erst zum 1. Januar 2017 angewendet wird."

Wenn man sich das erarbeitet hat, geht es munter weiter:
"Bei Sachverhalten, die unter die Regelung dieses Schreibens fallen, sind folgende BMF-Schreiben nicht mehr anzuwenden: das BMF-Schreiben vom 30. April 1993 (BStBl I S. 343), 6. Juni 1995 - IV B 4-S 2252-186/95, 9. Oktober 2012 (BStBl I S. 953), 5. Juli 2013 (BStBl I S. 881), 31. Juli 2013 (BStBl I S. 940), 12. September 2013 (BStBl I S. 1167), 3. Januar 2014 (BStBl I S. 58), 9. Dezember 2014 (BStBl I S. 1608), 18. März 2015 (BStBl I S. 253), 27. Mai 2015 (BStBl I S. 473) und vom 31. August 2015 (BStBl I S. 664)."

Da wäre es wirklich besser, ein neues Schreiben mit einem weiteren Mehrumfang von 20 Seiten zu schaffen, in dem alles geregelt ist und gleichzeitig alle alten Veröffentlichungen aufzuheben.

Das BMF verlangt von allen betroffenen Bürgern, Unternehmen, Institutionen, Banken und Beratern, dass sie alleine für die Bedeutung der Anwendungsregelungen einen erheblichen Zeitaufwand erbringen. Unvorstellbar und unzumutbar! Millionenfach muss für etwas Zeit aufgewendet werden, was an einer Stelle - nämlich im BMF - einheitlich geregelt werden könnte.   

Das BMF hat das Schreiben vom 18.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Homepage BMF 

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2016
08.02.2016 

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