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Gutschrift auf Kapitalkonto II gewährt keine Gesellschaftsrechte

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 11/2016 vom 03.02.2016 auf sein Urteil vom 29.07.2015 (Aktenzeichen IV R 15/14) hin. Danach setzen Abschreibungen auf ein eingebrachtes Wirtschaftsgut einen entgeltlichen Vorgang voraus.

Ein Gesellschafter einer Personengesellschaft brachte ein Wirtschaftsgut in die Gesellschaft ein, der Gegenwert wurde seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben. Der BFH "stützte die Versagung der Abschreibung aber auf das Fehlen von Anschaffungskosten." (Zitat aus der Pressemitteilung).

Weiteres Zitat aus der Pressemitteilung:
"Damit hat der BFH eine schon lange streitige Frage geklärt und dabei ausdrücklich der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen widersprochen." 

Der BFH hat die Pressemitteilung 11/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BFH

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2016
08.02.2016 

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