Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.02.2016 ein Schreiben unter dem Titel "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen " veröffentlicht.
Die ab 01.01.2016 geltenden Neuregelungen wurden am 01.02.2016 veröffentlicht.
Das BMF hat das Schreiben vom 18.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Homepage BMF
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2016
08.02.2016