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Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.02.2016 ein Schreiben unter dem Titel "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen " veröffentlicht.

Die ab 01.01.2016 geltenden Neuregelungen wurden am 01.02.2016 veröffentlicht.

Das BMF hat das Schreiben vom 18.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Homepage BMF

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2016
08.02.2016 

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