Alterseinkünfte aus den Niederlanden
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 24.01.2017 ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Alterseinkünften nach Artikel 17 des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden veröffentlicht.
Das Schreiben regelt verschiedene Fallgestaltung, die sich im wesentlichen nach der Höhe der Alterseinkünfte und danach richten, ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht besteht.
Das Schreiben umfasst 8 Seiten und ist für alle offenen Fälle ab 2016 anzuwenden.
Das BMF hat das Schreiben vom 24.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2017
06.02.2017
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