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 der guten Ideen

Neu ab Februar 2017 IBAN auch für Privatleute

Zum 1. Februar 2017 gibt es nur zwei nennenswerte Neuerungen: Die IBAN Pflicht auch für Privatleute und die Verpflichtung für Steuerberater, die besonderen Hinweispflichten für Verbraucherstreitigkeiten zu beachten.

Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Ab 01.02.2017 müssen sich auch Privatleute - also Verbraucher -  auf das IBAN Verfahren einstellen. Die gute alte Kontonummer hat ausgedient. Durch das neue Verfahren werden internationale Überweisungen einfacher und schneller. Als Preis dafür muss man sich daran gewöhnen, dass im IBAN-Verfahren eine 22-stellige Buchstaben- und Ziffernfolge verwendet wird. In allen Fällen ist die bisherige Kontonummer rechtsbündig in die IBAN-Nummer integriert. Hierfür sind die letzten 12 Stellen der IBAN-Nummer reserviert. Wenn die bisherige Kontonummer weniger Stellen hatte, wird mit Nullen aufgefüllt.

Beispiele:
Die bisherige Kontonummer hatte 8 Stellen (1234 5678): Die letzten 12 Stellen der IBAN-Nummer lauten: 0000 1234 5678   
Die bisherige Kontonummer hatte 10 Stellen (1234 5678 90): Die letzten 12 Stellen der IBAN-Nummer lauten: 00 1234 5678 90   

Die Hausbank hilft bei der Erstellung der richtigen IBAN-Nummer.

Warnung: Im Internet werden nicht nur vertrauenswürdige IBAN-Rechner angeboten. Manche Hinweise führen zu betrügerischen Banktransaktionen.

Empfehlung: In Zweifelsfällen die umgestellte IBAN-Nummer durch die Hausbank auf Richtigkeit überprüfen lassen.

Zur Hinweispflicht der Steuerberater für Verbraucherstreitigkeiten siehe 

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2017
06.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html