Schadensersatz mindert nicht rückwirkend Veräußerungsverlust
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 05/2017 vom 01.02.2017 auf sein Urteil vom 04.10.2016 (Aktenzeichen IX R 8/15) hin. Danach mindert ein von einem Dritten geleisteter Schadensersatz nicht einen Veräußerungsverlust.
Ein Aktiengeschäft führte zu einem Veräußerungsverlust, dem im Jahr 2002 bestandskräftig festgestellt worden war.
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft leistete wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke einen Schadensersatz von 3.000.000 Euro. Das Finanzamt wollte den Veräußerungsverlust nachträglich um diesen Betrag kürzen.
Das hat der BFH abgelehnt. Der Fall mag selten oder gar einzigartig sein. Dennoch sollte man prüfen, ob das Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall genutzt werden kann.
Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung 05/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2017
06.02.2017
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