Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.01.2017 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Erdgasspeichern Stellung genommen.
Zitat aus dem Schreiben des BMF vom 23.01.2017:
"Zum Erdgasnetz gehören auch die Erdgasspeicheranlagen, deren Zugang ausschließlich über eine Erdgasleitung erfolgt, die fest und dauerhaft an das Erdgasverteil- bzw. Erdgasübertragungsnetz angeschlossen ist."
Das BMF hat das Schreiben vom 23.01.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke
COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2017
06.02.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html