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Haben Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn?

"Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt" teile das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Pressemitteilung 05/2019 vom 30.01.2019 unter Hinweis auf sein Urteil vom 30. 01. 2019 (Aktenzeichen  5 AZR 556/17) mit. 

Zitat aus der Pressemitteilung 05/2019 vom 30.01.2019 des BAG:
"Die Revision der Klägerin hatte vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Ein Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn besteht nicht, weil das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten hat."

Das BAG hat die Pressemitteilung 05/2019 vom 30.01.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2019
04.02.2019

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