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Kapitalverkehrsfreiheit: Unionsrechtskonforme Auslegung des § 9 Nr. 7 Gewerbesteuergesetz GewStG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 20.09.2018 entschieden, dass die Voraussetzungen für die Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG bei Gewinnen aus Anteilen an einer Tochtergesellschaft, die ihre Geschäftsleitung und ihren Sitz in einem Staat außerhalb der EU hat (Drittstaatensachverhalt), gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ff. AEUV verstößt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.01.2019 zu den Folgen aus dem Urteil Stellung genommen. 

Das Schreiben des BMF regelt die Kürzungen bei Beteiligungen von Tochter- und Enkelgesellschaften.

Das BMF hat die gleich lautenden Ländererlasse vom 25.01.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2019
04.02.2019

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