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Gesundheitscoaches umsatzsteuerfreie Leistungen? Vorlage an den EuGH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen durchgeführte Beratung an einem sogenannten Gesundheitstelefon zur Beratung von Versicherten in medizinischer Hinsicht als Heilbehandlung gelten könne. Das teilt der BFH in seiner Pressemitteilung 03/2019 vom 23.01.2019 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 18.09.2018 (Aktenzeichen XI R 19/15) mit. 

Nach der vom BFH in dem Vorlagebeschluss vertretenen Auffassung sind die am Gesundheitstelefon erbrachten Leistungen bei engem Verständnis der Befreiungsvorschriften nicht umsatzsteuerbefreit.

Der BFH hat die Pressemitteilung 03/2019 vom 23.01.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2019
04.02.2019

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