Berücksichtigung von volljährigen Kindern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 08.02.2016 darauf hin, wie die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Absatz 4 Satz 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ab 2012 zu erfolgen hat.
Das BMF Schreiben nimmt unter anderem zu den eigenen Einkünften des Kindes, zu dessen Berufsausbildung und Studium und weiteren Fragen Stellung.
Das BMF hat das Schreiben vom 08.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2016
15.02.2016