Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 08.02.2016 darauf hin, dass eine Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft zu einem Betrieb gewerblicher Art (Mitunternehmerschaft) führen kann.
Das BMF Schreiben erging aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BF) vom 25.03.2015 (Aktenzeichen I R 52/13).
Das BMF hat das Schreiben vom 08.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2016
15.02.2016