Flüchtlingshilfe und deren steuerliche Behandlung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 09.02.2016 darauf hin, wie die Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe steuerlich berücksichtigt werden können.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 09.02.2016:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden, folgende, das BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (- IV C 2 - S 2730/0-01 (2014/1036761) - BStBl I S. 1613) ergänzende, Billigkeitsmaßnahmen:"
Das BMF hat das Schreiben vom 09.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2016
15.02.2016