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Für E-Books keine ermäßigte Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 14/2016 vom 10.02.2016 auf sein Urteil vom 03.12.2015 (Aktenzeichen V R 43/13) hin. Danach unterliegt die sogenannte "Online-Ausleihe" dem Regel-Umsatzsteuersatz von 19%.

Zitat aus der Pressemitteilung 14/2016 des BFH:
"Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z.B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz, wie der Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 43/13 entschieden hat. Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine "elektronisch erbrachte Dienstleistung", ist der Regelsteuersatz anzuwenden."

Der BFH hat die Pressemitteilung 14/2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2016
15.02.2016 

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