Juristische Personen können nicht Insolvenzverwalter sein
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weist in seiner Pressemitteilung 08/2016 vom 11.02.2016 auf seinen Beschluss vom 12.01.2016 (Aktenzeichen 1 BvR 3102/13) hin. Danach ist der "in § 56 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter ist mit dem Grundgesetz vereinbar."
Zitat aus der Pressemitteilung 08/2016 vom 11.02.2016 des BVerfG:
"Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwalts-GmbH, die aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person nicht in die Vorauswahlliste eines Insolvenzgerichts aufgenommen wurde, hat der Senat zurückgewiesen."
Das BVerfG hat die Pressemitteilung 08/2016 vom 11.02.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesverfassungsgericht
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2016
15.02.2016