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 der guten Ideen

„Ih­re nächs­te Spen­den­quit­tung schi­cken wir Ih­nen ger­ne per Mail!“

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 06.02.2017 ein Schreiben "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens;  Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50 EStDV)" veröffentlicht.

 

Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen können Spendenbescheinigungen künftig in elektronischer Form ausgestellt. werden.

Hierbei handelt es sich um einen weiteren Schritt der digitalen Transformation.

Das BMF hat das Schreiben vom 06.02.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2017

13.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html