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 der guten Ideen

Verkauf einer Ferienwohnung steuerpflichtig?

Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 ein Verfahren anhängig, bei dem es darum geht, ob der Verkauf einer eigen genutzten Ferienwohnung (Zweitwohnung) innerhalb der Spekulationsfrist steuerbefreit ist.

Die Vorinstanz - das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen 8 K 3825/11) - kam zu dem Ergebnis, dass ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer eigen genutzten Ferienwohnung einkommensteuerpflichtig ist, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ein Zeitraum von weniger als zehn Jahren liegt.

Hinweis: Man wird prüfen müssen, ob man bei einem geplanten Verkauf einer selbst genutzten Ferienwohnung abwartet, bis der 10 Jahreszeitraum verstrichen ist.

Der BFH hat die Liste der anhängigen Revisionsverfahren veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2017
13.02.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html