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Anlegerschutz soll verbessert werden

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.02.2021 eine Pressemitteilung veröffentlicht: "Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ abschließend um, das gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im August 2019 vorgelegt wurde." veröffentlicht.   

Anlegerschutz soll verbessert werden

Zitat aus der Pressemitteilung:

  • "Im Einzelnen beinhaltet der Gesetzentwurf u.a. folgende Regelungen:
    Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger*innen eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht.
  • Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater*innen und Finanzanlagevermittler*innen erfolgen. Damit wird sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger*innen berücksichtigt und geprüft wird.
  • Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
  • Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit stärken wir das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Um die Transparenz für Anleger*innen weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht."

Die BaFin soll ja neu aufgestellt werden siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 06/2021. Da bleibt zu wünschen, dass diese Behörde mit der neuen Aufgabe Erfolg hat.

Das BMF hat die Pressemitteilung vom 10.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2021
15.02.2021

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