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Bescheinigung über umsatzsteuerliche Organschaft

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.02.2021 ein Schreiben veröffentlicht: "Zuständigkeit der Finanzämter für die Ausstellung von Bescheinigungen in Fällen einer umsatzsteuerlichen Organschaft." 
GZ III C 3 -S 7532/19/10010 :003   

Bescheinigung über umsatzsteuerliche Organschaft

Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 10.02.2021:
"Bescheinigungen für Zwecke der Umsatzsteuer werden von dem nach § 21 der Abgabenordnung für die Besteuerung der Umsätze zuständigen Finanzamt ausgestellt. In Fällen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft ist demnach das Finanzamt des Organträgers für die Ausstellung von Bescheinigungen zuständig."

Durch das MBF-Schreiben wird Abschnitt 13b des der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert. 

Das BMF hat die Pressemitteilung vom 10.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2021
15.02.2021

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