Transparenzregister wird Vollregister
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.02.2021 eine Pressemitteilung veröffentlicht: "Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenz-Finanzinformationsgesetz) beschlossen." veröffentlicht.
Transparenzregister wird Vollregister
Zitat aus der Pressemitteilung:
"Das deutsche Transparenzregister ist bisher als Auffangregister ausgestaltet, d.h. eine Eintragung von bereits im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragenen Gesellschaften ist entbehrlich, soweit alle erforderlichen Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten aus diesen Registern ermittelbar sind. Für Einsichtnehmende – also namentlich die geldwäscherechtlich Verpflichteten im Sinne des § 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (dies sind neben Banken und Finanzdienstleistern auch viele kleinere Unternehmen wie Güterhändler und Immobilienmakler) - bedeutet dies, dass der wirtschaftlich Berechtigte teilweise erst durch Auswertung mehrerer komplexer Registerdokumente ermittelt werden kann. Mit dem Vollregister werden nun künftig die Daten zu allen wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar dort eingetragen und digital einsehbar sein. Auch wird damit größere Rechtssicherheit über die Prüfpflichten im Geldwäschebereich geschaffen."
Das BMF hat die Pressemitteilung vom 10.02.2021 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 07/2021
15.02.2021
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